Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JUNG-BERATUNG, Berlin

- §1 Geltungsbereich -
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen der JUNG-BERATUNG, Berlin, und ihren Mandanten abgeschlossenen Beraterverträge und werden ohne weiteres Bestandteil dieser Vertragsverhältnisse. Abweichungen dieser Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die JUNG-BERATUNG, Berlin, schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat.

- §2 Offerten -
Die Offerten der JUNG-BERATUNG, Berlin, sind freibleibend und unverbindlich. Kataloge, Prospekte und Preislisten der JUNG-BERATUNG stellen ebenfalls keine verbindlichen Angebote dar. Darin angegebene Preise, Produktbeschreibungen, technische und kaufmännische Daten, Bearbeitungszeiten und Lieferfristen unterliegen jederzeit möglichen Änderungen und haben nur informativen Charakter.

- §3 Vertragsabschluß, Rücktritt -
Der Beratervertrag zwischen der JUNG-BERATUNG, Berlin, und dem Mandanten kommt dadurch zustande, dass der Mandant - das zwischen ihm und der JUNG-BERATUNG - vereinbarte und durch die JUNG-BERATUNG schriftlich dargelegte und unterschriebene Beratungsangebot durch seine Unterschriftsleistung annimmt.
Der Beratervertrag regelt auch die Modalitäten der Änderungen, der Kündigung und des Rücktrittes.
Die JUNG-BERATUNG, Berlin, ist unter folgenden Umständen zum Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag berechtigt:
Wenn die JUNG-BERATUNG, Berlin, absehbar für einen erheblichen Zeitraum zur Erfüllung der Beraterleistung nicht in der Lage ist.
Wenn sich für die JUNG-BERATUNG, Berlin, aus den Angaben des Mandanten oder dessen nicht vertragsgetreuen Verhalten bei der Abwicklung eines anderen Beratervertrages mit der JUNG-BERATUNG, Berlin, der nach billigem Ermessen begründete Verdacht ergibt, dass der Mandant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllen werde.
Wenn Irrtümer auftreten, die sich aus Schreib-, Druck- oder Rechenfehlern auf der Website der JUNG-BERATUNG, Berlin, oder im abgeschlossenen Beratervertrag ergeben.
Wenn die JUNG-BERATUNG, Berlin, aufgrund unvorhergesehener rechtlicher Sachverhalte beim Mandanten - wie strafrechtliche Tatbestände- außerstande ist absehbar für einen erheblichen Zeitraum zur Erfüllung der Beraterleistung nicht in der Lage ist.

- §4 Beraterleistung -
Sofern nicht anders festgelegt, erfolgt die Realisierung der Beraterleistung für den Mandanten nach terminierten Maßnahmen- / Stufenplan gemäß Beratervertrag.
Treten Ereignisse ein, welche der JUNG-BERATUNG, Berlin, die Einhaltung der geplanten Zeitschiene wesentlich erschweren, so kann sich die Frist für die Auftragserfüllung in angemessenem Umfang verlängern.
Die Beraterleistung dient als Rat und Mithilfe bei der Erarbeitung und Umsetzung von Problemlösungen in den unternehmerischen und betriebswirtschaftlichen Funktionsbereichen.
Sie kann allerdings keine Garantie für das problemlose "Funktionieren" des Unternehmens bzw. für eine positive unternehmerische Zukunft des Mandanten sein.
Der Beraterleistung werden Sachverhalte zugrunde gelegt, welche der Mandant der JUNG-BERATUNG, Berlin, mitgeteilt hat.
Für Beratungsfehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes beruhen, wird keine Haftung übernommen.
Das Entgelt des Beraters als Vergütung für seine Beraterleistung stellt das Honorar dar.
Das Honorar kann sowohl pauschal - nach Projektdefinition- als auch nach Zeitaufwand - Tagessätzen gemäß Beratervertrag festgelegt werden.

- §5 Zahlungsmodalitäten
Die Beraterleistung wird als vereinbartes Honorar gemäß Beratervertrag vom Mandanten vergütet.
Das Honorar für die Beraterleistung wird innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzug von Skonto fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die JUNG-BERATUNG, Berlin, berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. zu fordern. Falls die JUNG-BERATUNG, Berlin, ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die JUNG-BERATUNG, Berlin, berechtigt, diesen geltend zu machen.

- §6 Eigentumsvorbehalt -
Die auf der Basis eines Beratervertrages erbrachte Beraterleistung - in Form eines Zwischenberichtes oder Abschlussberichtes bleibt bis zur endgültigen Bezahlung durch den Mandanten das Eigentum der JUNG-BERATUNG, Berlin.

- §7 Haftung -
Grundsätzlich haftet die JUNG-BERATUNG, Berlin, nicht für Folgeschäden, entgangenen Gewinn- oder Imageeinbußen , die durch Beraterleistungen beim Mandanten eintreten.

- §8 Erfüllungsort/Gerichtsstand -
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Berlin.

- §9 Datenschutz -
Die JUNG-BERATUNG, Berlin, ist berechtigt, die vom Mandanten angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die JUNG-BERATUNG, Berlin, verwendet die Daten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Mandanten.

- §10 Salvatorische Klausel -
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bzw. das Gemeinte.


JUNG-BERATUNG
Gabriele Jung
Breite Strasse 19
13597 Berlin Spandau
Telefon: 030 - 966 14 178
Telefax: 030 - 4201 4419
email: gabriele@jung-beratung.de
Inhaberin: Dipl.-Ök. Gabriele Jung

www.jung-beratung.de
www.jung-beratung.com


USt-IdNr.: DE 185534837
Sitz der Gesellschaft: Berlin

Allen Aufträgen werden die oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt.